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Mi 09.00 - 12.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Buchwald KorkParkett
Inhaber: Jurij Heise
Strutweg 34
73553 Pfahlbronn

Inhaber: Jurij Heise
Registergericht / Legal domicile: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer / Commercial Registry: HRA 728420
Sitz der Gesellschaft / Domicile: 73553 Pfahlbronn

Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 07172 3 22 53
Fax: 07172 18 92 45
E-Mail: info@buchwald-kork.de

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 275386806

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Urheberrecht

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AGBs und Liefer- und Zahlungsbedingungen d. Fa. Buchwald KorkParkett e.K.

Allgemeines:

Unseren vertraglichen Beziehungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Soweit unser Auftraggeber Kaufmann ist und die vertraglichen Beziehungen zum Betrieb seines Gewerbes gehören, liegen diese Bedingungen auch allen zukünftigen Verträgen zugrunde, auch wenn diese Bedingungen in jene Verträge nicht im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" einbezogen sind. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für die Vertragsbeziehung sind die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B DIN 1961, neueste Fassung) maßgebend, soweit nicht im folgenden abweichende Regelungen getroffen sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss den Text der VOB auszuhändigen, falls dieser nicht Kaufmann ist. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sowie alle Erklärungen unserer Vertreter und die von ihnen getroffenen Vereinbarungen und entgegengenommene Aufträge bedürfen zur ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Angebote:

Angebote erfolgen aufgrund der jeweiligen zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben); eine Änderung bzw. Abweichung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebots. An die angebotenen Preise und die im Angebot genannten Lieferfristen halten wir uns bis zu vierzehn Tage nach Abgabe des Angebots gebunden.

Muster / Verlegerichtlinien:

Muster können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Parketts (Kork und Holz) zeigen, weil sie niemals alle Unterschiede in Farbe, Struktur und Gefüge in sich vereinigen. Abweichungen, wie sie in der Natur des Materials liegen, bleiben auch innerhalb der Serie bzw. Charge vorbehalten und sind somit nicht als Mängel zu sehen. Das Material ist stets vor der Verlegung zu prüfen. Beanstandungen nach der Verlegung akzeptieren wir nicht. Unversiegeltes, gefärbtes Korkparkett unbedingt vor Verschmutzungen schützen. Die Reinigung von unversiegeltem farbigem Kork ist nicht, bei einigen Farben nur erschwert, möglich. Korkparkett muss vor der Verlegung in ausgepacktem Zustand mind. 24 Std. akklimatisiert werden. Holzfertigparkett muss eingepackt mind. 48 Std. auf Raumtemperatur gebracht werden. Bei der Verlegung werden die Pakete entsprechend dem Bedarf geöffnet und sofort verlegt. Buchwald Design-Korkparkett muss mind. 5 Tage in gestapeltem Zustand dem Raumklima angeglichen werden. Um Benetzungsstörungen ausschließen zu können, empfehlen wir die Verwendung von Loba WS 2K Duo Wasserlack, zumindest als Erstanstrich.

Lieferfristen und Beförderung:

Lieferfristen sind stets unverbindlich. Bei vereinbarten Lieferfristen verlängern sich diese angemessen beim Eintritt von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, z.B. Höherer Gewalt, verzögertes Einbringen und /oder Abtrocknen von Estrichen, sonstige technische Bedenken, Betriebsstörungen beim Auftragnehmer oder Vorlieferanten, Streiks, Aussperrungen, gesetzlicher Verbote oder sonstiger außerhalb unserer Einflusssphäre liegenden Gründen. Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Der Gefahrübergang erfolgt in jedem Fall beim Verlassen unseres Lagers. Lieferung "frei Baustelle" oder "frei Lager" bedeutet ohne Abladen durch den Anlieferer. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen.

Preise:

Unsere Preise gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ab Lager Alfdorf ausschließlich Verpackung und Versand. Die Preisangaben verstehen sich grundsätzlich netto, zuzüglich der bei Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preisfestsetzung erfolgt auf der Grundlage der empfangenen Kalkulationsunterlagen. Wir sind nicht verpflichtet, deren Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Änderungen der Angebotsunterlagen oder der Bestellung berechtigen zu einer entsprechenden Änderung des Preises, welcher nach VOB DIN 18332 abzurechnen ist. Es sind stets Einheitspreise maßgebend, auch wenn im Angebot ein Gesamtpreis angegeben ist. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Bestellers bzw. ohne unser Verschulden ganz oder teilweise später als vier Monate nach Bestätigung des Auftrags, so sind wir auch bei ursprünglich verbindlich vereinbarten Preisen berechtigt, die Preise des später gelieferten Teils angemessen zu erhöhen, falls zwischenzeitlich Lohnerhöhungen oder Preissteigerungen bei den Herstellern oder Vorlieferanten aufgetreten sind. Dies gilt insbesondere bei Abrufaufträgen. Soweit der Auftrag nach Bestätigung vom Besteller geändert oder ergänzt wird, sind wir berechtigt, sämtliche Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Maßberechnungen:

Mengenangaben können bis max. 2% vom Ist-Maß abweichen. Dies dient der vereinfachten Warenausgangkontrolle und ist bei unserer Preiskalkulation entsprechend berücksichtigt. Entsprechende Reklamationen bzw. Rechnungskürzungen können nicht akzeptiert werden. Bei Werklieferungen von Buchwald Design-Parkett wird zur Gewährung der Farbeinheit ein Zuschlag von 8% produziert. Diese Mehrfertigung ist auch ohne gesonderte Erwähnung Bestandteil des Auftrags und geht zu Kosten des Bestellers.

Zahlungen:

Sämtliche Warenzahlungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bei Warenabholung ohne jeglichen Abzug kostenfrei zu bezahlen.

Bei Warenlieferung ab einem Auftragswert von € 2000.-- oder Warenlieferungen, die später als 30 Tage nach Auftragsbestätigung zur Ausführung kommen, ist eine Abschlagszahlung i.H.v. 30% des Warenwertes sofort nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Werkleistungen gilt Folgendes: 25% des kalkulierten Preises sind bei Bestellung für die Bereitstellung des erforderlichen Rohmaterials, 50% nach Verlegung und vor Versiegelung der Parkettböden und die Restzahlung 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu leisten. Lieferungen gegen Barzahlung, Anzahlungen oder Vorauszahlungen sind vorbehalten. Die Verrechnung von Teilzahlungen liegt in unserem freien Ermessen. Auch für bestimmte Bauobjekte und Waren geleistete Zahlungen können bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers mit sämtlichen Forderungen verrechnet werden. Werden vorstehende Zahlungstermine nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch offene Forderungen, auch gestundete und solche, für die Wechsel vorliegen, zur Zahlung fällig zu stellen. Außerdem sind wir berechtigt, eventuell noch ausstehende Lieferungen zur Bewirkung aller rückständigen Zahlungen zurückzuhalten. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Wir können auch nach unserer Wahl vom restlichen Auftrag zurücktreten und insoweit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel hereinzunehmen. Sollten aufgrund besonderer Vereinbarungen Wechsel entgegengenommen werden, so sind die Diskont- und Bankkosten vom Besteller zu tragen. Zahlungen in Wechsel oder Schecks erfolgen stets erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs statt. Für Wechsel auf Nebenplätzen und im Ausland übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Protestaufnahme. Eine Aufrechnung ist unzulässig, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Kommt der Käufer seinen vertraglichen  Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.

Abtretungen:

Abtretungen jedweder Ansprüche des Bestellers, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder sonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Montage und Ausführungsfrist:

Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Bei Montagebeginn müssen alle Bauarbeiten soweit vorgeschritten sein, dass die Montagearbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Kosten, die durch Behinderung entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für Reinigungs- und Aufräumarbeiten auf vorgezogen gefertigte Unterböden. Nach erfolgter ordnungsgemäßer Montage gehen Schäden zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn diese durch andere Handwerker oder Dritte verursacht wurden. Der Auftraggeber hat Wasser und Baustrom unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und für Anschlussmöglichkeiten zu sorgen. Die Unterkonstruktion kann nur nach Angabe der genauen Fußbodenhöhe durch den Auftraggeber gefertigt werden. Mängel und Mehrkosten, die durch unrichtige Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weiterhin sind verdeckte Elektro- und sonstige Rohrleitungen sowie unterbodenrelevante Sonderheiten, wie z.B. verschiedene Estricharten, fehlende oder defekte Dampfsperren, versetzte oder abgerissene Mauern, reparierte Estrichschäden oder Ähnliches schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen; fehlende oder unrichtige Angaben hierzu lassen die Haftung des Auftragnehmers für Beschädigungen an Installation, Einrichtung und Lieferleistung entfallen.

Malernacharbeiten und sonstige kleinere Schäden können durch den notwendigen Einsatz von Maschinen entstehen und sind Sache des Auftraggebers. Das Entsorgen von ausgebauten Estrichteilen und Bodenbelägen sowie deren Zubehör ist nicht Bestandteil unserer Liefer- oder Montageaufträge. Die Ausführungsfrist beginnt erst mit der Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung des Parketts sowie nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die vom ausführenden Monteur vorgelegten Arbeitsnachweise sind von den Bauherren zu prüfen und abzuzeichnen. Der jeweilige Fertigungsstand wird durch diese Unterschrift vom Auftraggeber abgenommen und somit ausdrücklich der Auftrag zur Weiterarbeit erteilt. Die Ausführung der Arbeiten ist ohne Rücksprache und Zustimmung des Auftraggebers auf Nachunternehmer – sogenannte Subunternehmer – übertragbar. Nur so ist die Einhaltung der vereinbarten Termine organisierbar. Das Vertragsverhältnis und der Gewährleistungsanspruch zwischen Auftraggeber und der Firma Buchwald KorkParkett e.K. bleibt davon unberührt.

Beanstandungen:

Einwendungen gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung bzw. Montage haben, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, spätestens acht Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Sollten Bedenken zu einzelnen Teilarbeiten bestehen, müssen diese spätestens am Folgetag der ausgeführten Teilarbeit im Arbeitsnachweis eingetragen werden. Ferner sind sie der Geschäftsleitung innerhalb 24 Stunden schriftlich anzuzeigen. Eine Information der Monteure gilt ausdrücklich nicht als Reklamation. Die Vorschriften der §§ 464, 640 Abs. 2 BGB, 377, 378 HGB bleiben unberührt. Alle Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen. Die Mängel können nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung behoben werden. Ist die Beseitigung eines Mangels nach Lage der Dinge unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, kann sie verweigert werden. In diesen Fällen und wenn die Nachbesserung fehlschlägt kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen. Für Folgeschäden haften wir nur bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit.

Die Firma Buchwald KorkParkett e.K. haftet nicht für Qualität, Zustand, Robustheit, Muster, Dekor, Verlegung oder sonstigen Eigenschaften von Waren, die von Drittanbietern stammen und nicht vom Auftraggeber beim Auftragnehmer bezogen werden.

Gewährleistung:

Gewährleistungsansprüche sind bei einem Mangel innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich geltend zu machen. Ist die vom Kunden erworbene Ware mit einem Mangel behaftet, so hat der Kunde zunächst die Wahl, ob er Nacherfüllung durch Nachbesserung (Reparatur) oder mangelfreie Ersatzlieferung wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen Mangels zu, soweit dieser grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhalten des Verkäufers oder seiner Bediensteten beruht. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware

beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dieses gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Sind vom Kunden falsche Maße angegeben worden so wird keine Gewährleistung hinsichtlich der Passgenauigkeit übernommen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Ware muss vor Verarbeitung auf Mängel überprüft werden. Nach der Verarbeitung der Ware besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Besondere Eigenschaften und die Eignung der Ware für bestimmte Zwecke des Käufers sind nur dann zugesichert, wenn Sie im Kaufvertrag schriftlich vereinbart sind.

Florverwerfungen (Schading) bei Teppichen und Teppichböden sind nicht reklamationsfähig. Ein Teppichboden erhält erst bei vollflächiger Verklebung seine allgemein bekannten Qualitätseigenschaften. Bei loser Auslegung kann daher keinerlei Haftung übernommen werden. Bei loser Auslegung ist eine Garantie ausgeschlossen. Auftretende Wellenbildung haben mit dem Produkt selber nichts zu tun und sind nur Folge dieser losen Auslegung, in diesem Fall schließen wir die Garantie aus. Notwendige Nachbesserungen bei loser Auslegung sind kostenpflichtig. Die Berechnung der qm erfolgt nach vollen Produktionsbahnenbreiten, falls nicht vor Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die genannten Verlegepreise haben nur Gültigkeit bei einem verlegereifen Unterboden, entsprechend der DIN 18365. Sämtliche erforderlichen Unterbodenvorarbeiten werden gesondert berechnet, wie auch Sonder-Arbeitsleitungen zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei unseren angegebenen Verlegepreisen setzen wir voraus, dass die zu verlegenden Räume leer sind. Bei Auftragserteilung abgesprochene Verlegearbeitsausführungen, die vom Kunden bzgl. der Ausführung abgeändert werden und wir unsere Bedenken angemeldet haben, erfolgt Haftungsfreistellung.

Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

Abnahme und Gefahrenübergang:

Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Bodens. Wird jedoch der Boden vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten.

Der Besteller trägt die Gefahr auch vor der Abnahme, wenn er diese verzögert oder wenn die Montage aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer den bis dahin erstellten Boden ausdrücklich in die Obhut des Auftraggebers übergibt. Für die Abnahme gilt § 12 VOB/B.

Gerichtsstand:

Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts oder Sondervermögen öffentlichen Rechts ist, wird Schwäbisch Gmünd als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze.

Sonstiges:

Falls eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam ist, sind wir berechtigt, diese durch eine solche wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person öffentlichen Rechts ist.